Mietkaution zurückzahlen: Welche Frist hat der Vermieter?
Wie lange der Vermieter die Kaution nach Auszug einbehalten darf, wann ein Teileinbehalt zulässig ist und ab wann Verzug droht.
Keine starre Frist, sondern angemessene Prüfzeit
Das Gesetz nennt keine konkrete Rückzahlungsfrist. Die Rechtsprechung gewährt dem Vermieter nach Mietende eine angemessene Frist, um zu prüfen, ob ihm noch Ansprüche zustehen (Schäden, offene Miete, Nebenkosten).
Als Orientierung gelten häufig drei bis sechs Monate. Sind alle Fragen früher geklärt und keine Ansprüche offen, ist auch früher zurückzuzahlen.
Teileinbehalt für die Betriebskostenabrechnung
Steht die letzte Betriebskostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen angemessenen Betrag – in der Praxis grob das Drei- bis Vierfache der zu erwartenden Nachzahlung – bis zur Abrechnung zurückbehalten. Der übrige Teil der Kaution ist zeitnah auszuzahlen.
Dieser verlängerte Einbehalt ist an die tatsächlich noch mögliche Nachforderung gebunden und nicht unbegrenzt.
Verzinsung und Verzug
Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters und verzinslich anzulegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Zahlt der Vermieter nach Ablauf der angemessenen Frist trotz Fälligkeit und Aufforderung nicht aus, kommt er in Verzug und schuldet zusätzlich Verzugszinsen; im Streit droht eine Klage auf Rückzahlung.
Praxis-Tipp
Das Mietende als eigenen Termin notieren und die Kautionsabrechnung aktiv innerhalb der selbst gesetzten Frist erledigen – das vermeidet den häufigsten Streitpunkt nach Vertragsende.
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14 Tage kostenlos testenDieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Frist und ihre Einhaltung hängen von Bundesland, Anlage und Mietvertrag ab und liegen in deiner Verantwortung. Stand: September 2026.